Mittwoch, 1. Dezember 2010

Alterskennzeichnung gem JMStV :-)


Ab ins Bett!

Erklärung beim law blog und hier.

2 Kommentare:

nömix hat gesagt…

Wieso nicht?

Sukram71 hat gesagt…

Es könnte dich in deiner Entwicklung beeinträchtigen. Vielleicht nicht jetzt, aber bei dem was ich in Zukunft veröffentliche ... ^^